Personalkosten im Soll-Ist-Vergleich

Zur Kostenstellensteuerung sowohl erbrachte Arbeitszeiten als auch Personalkosten ausweisen. Weniger Personalkosten pro Einheit bedeuten Produktivitätsgewinn.

Personalkosten im Soll-Ist-Vergleich

Proportionale Personalkosten entstehen, wenn in einer Kostenstelle Arbeitsleistungen (Stundeneinsätze) erbracht werden und/oder

    1. die Arbeitsleistung für einen Fertigungsauftrag erfolgt,
    2. direkt für einen Kundenauftrag gearbeitet wird,
    3. eigenes Vermögen (meistens aktivierbar) durch die Arbeit aufgebaut wird,
    4. die Arbeitsleistung die Folge einer expliziten Bestellung einer anderen Kostenstelle ist (echte innerbetriebliche Leistungsverrechnung)

Die Arbeitsleistung wird immer von der Kostenstelle erbracht und ist verursachungsgerecht den Empfängern (Fertigungs- oder Verkaufsaufträge, Anlagen oder Kostenstellen) zu belasten.

In den Fällen 1 und 2 bestimmen die Arbeitspläne der herzustellenden Produkte oder Dienstleistungen den Planbedarf in Stunden pro Auftrag und die effektiv eingesetzten Stunden werden ebenfalls pro Auftrag erfasst.

Im Fall 3 besteht eventuell kein Plan, doch können die eingesetzten Stunden pro Projekt oder pro Auftrag erfasst werden.

Im Fall 4 handelt es sich um eine echte innerbetriebliche Leistungsverrechnung. Die bestellende Kostenstelle erteilt den Leistungsauftrag direkt (z.B. Reparatur einer Anlage) oder die von der abgebenden Kostenstelle zu erbringende Leistung ist abhängig von der Beschäftigung der empfangenden Kostenstelle (z.B. Rollenwechsel an einer Fertigungsanlage nach 1’000 Betriebsstunden oder Qualitätsüberprüfung jedes zehnten Auftrags im Labor).

In den vier geschilderten Situationen sind jeweils nur die proportionalen Personalkosten an die empfangenden Produkte, Aufträge oder Kostenstellen zu belasten, weil der jeweilige Leistungserbringer für seine Fixkosten selbst verantwortlich ist (vgl. den Beitrag «Innerbetriebliche Leistungsverrechnung»).  Die proportionalen Personalkosten pro Stunde  sind in den leistenden Kostenstellen so zu ermitteln wie im Beitrag «Personalkosten in der Kostenrechnung» beschrieben.

Beispiel:

Eine Person erbringt pro Jahr 1’700 Präsenzstunden (laut Arbeitsvertrag) und erhält inklusive Feriengeld   einen Bruttolohn von EUR 54’400 (Zeile 1). Der Zuschlag für die vom Arbeitgeber zu bezahlenden Sozialabgaben beträgt inklusive Feriengeld EUR 13’600 (Zeile 2). Die jährlichen Personalkosten dieser Person belaufen sich somit für das Unternehmen auf EUR 68’000 (Zeile 3). Pro Präsenzstunde sind dies EUR 40.00. Vgl. die detaillierte Aufstellung zur Personalkostenermittlung im Beitrag «Personalkosten in der Kostenrechnung».

Von diesen 1’700 Stunden Präsenzzeit arbeitet die erwähnte Person gemäss Planung 1’275 Stunden (75%, Zeile 5) für Aufträge der oben aufgeführten Positionen 1 – 4. Die restlichen 425 Präsenzstunden (25%) sind für Interne Aufgaben (Organisation, Besprechungen, Schulungen, ev. warten auf Arbeit) vorgesehen. EUR 51’000 Personalkosten können somit verursachungsgerecht an die leistungsempfangenden Aufträge und Kostenstellen verrechnet werden. Sie werden direkt durch die bezogenen Leistungen verursacht.  Die verbleibenden Personalkosten von 17’000 EUR (Zeile 7) sind fixe Personalkosten der abgebenden Kostenstelle.

Personalkosten im Soll-Ist-Vergleich
Personalkosten im Soll-Ist-Vergleich

Der Kostenstellenleiter verantwortet die kompletten Personalkosten seiner Kostenstelle (68’000). Ist die Auftragslage besser als geplant, steigen die den Aufträgen zu belastenden proportionalen Personalkosten. Schafft er das bei gleichbleibenden Personalkosten seiner Kostenstelle, wird sie produktiver. Dies wird mit der positiven Verbrauchsabweichung ausgewiesen. Denn die Verbrauchsabweichung ist definiert als Differenz zwischen Sollkosten und Istkosten.

Im Zahlenbeispiel ist zu erkennen, dass bei Istleistung A von 1’402.5 Stunden (Zeile 5) gegenüber den geplanten 1’275 Stunden ein Produktivitätsfortschritt von 10% erzielt wurde. Das bestehende Personal konnte  127.50 Stunden mehr als geplant auf Aufträge leisten, was in der Kostenstelle zu einer positiven Verbrauchsabweichung von 5’100 (Zeile 10) führte. Die Personalkosten betragen real immer noch 68’000, doch konnten 5’100 mehr verursachungsgerecht den bearbeiteten Aufträgen verrechnet werden. Die Fixkosten der Kostenstelle sind um 5’100 gefallen. Um diesen Betrag hat die Kostenstelle gegenüber Plan und unter Berücksichtigung der real angefallenen Personalkosten günstiger gearbeitet. Das ist sowohl ein Produktivitätsgewinn des Kostenstellenleiters gegenüber Plan als auch eine Ergebnisverbesserung des Unternehmens.

Sinkt jedoch die Istleistung auf 90% (Istleistung B) ohne dass der Kostenstellenleiter den Personalbestand reduziert, entsteht sinngemäss ein Produktivitätsverlust von 5’100 gegenüber Plan (Istleistung B).

Es ergibt sich:

Die Verantwortung für die einer Kostenstelle verursachungsgerecht zugeordneten Kosten trägt der jeweilige Kostenstellenleiter. Er muss negative Verbrauchsabweichungen in den Soll-Ist-Vergleichen vermeiden, um die Sollkosten der Periode (Monat oder Jahr) nicht zu überschreiten. Dazu steuert er insbesondere die Personalkosten seines Bereichs. Im Rahmen der arbeitsvertraglichen Regelungen ist es seine Aufgabe, bei Unterbeschäftigung in anderen Kostenstellen Arbeit für seine Mitarbeitenden zu finden und bei Überbeschäftigung nach Möglichkeiten zu suchen, die Arbeit durch Personal anderer Kostenstellen oder durch Leiharbeitende machen zu lassen.

Das Arbeits- und das Sozialversicherungsrecht regeln zwar die Einzelheiten der Lohnabrechnung, Kostenstellenleitende steuern jedoch den Einsatz ihres Personals. Flexible Kostenstellenbudgets sind das dafür geeignete Instrument in der Kosten-/Leistungsrechnung.

Personalkosten in der Kostenrechnung

Personalkosten sind für die Kostenstellensteuerung wesentlich, Lohnabrechnungen für die Finanzbuchhaltung. Es gilt, Kosten und Geldabflüsse klar auseinanderzuhalten.

Personalkosten in der Kostenrechnung

Als Personalkosten werden in diesem Blog die in Geldwert ausgedrückten Kosten der Leistungen von angestellten Personen einer Organisation betrachtet. Die Kosten externer Personen, welche für die Organisation arbeiten sind Fremdleistungskosten, da die Löhne dieser Personen in der leistenden Organisation abgerechnet und ausbezahlt werden und die entsprechenden Kosten inklusive Gewinnzuschlägen mittels Rechnung dem empfangenden Unternehmen belastet werden.

Jede angestellte Person einer Organisation ist einer Kostenstelle zugeordnet, meistens der Kostenstelle des Chefs dieser Person. Leisten Mitarbeitende Beiträge für Projekte, entstehen ihre Personalkosten in der Herkunftskostenstelle und werden, soweit messbar, als innerbetriebliche Leistungen mit entsprechenden Stundensätzen an die Projekte weiterverrechnet.

Jede mitarbeitende Person ist einer und nur einer Kostenstelle zugeordnet. Sollte eine Person zwei Arbeitsverträge im gleichen Unternehmen haben, sind diese der jeweiligen Kostenstelle zuzuordnen.

Die Kostenstellenleitenden sind für die Kosten des ihnen zugeordneten Personals verantwortlich. Deshalb wollen sie, periodengerecht abgegrenzt (monatlich), die Personalkosten ihres Führungsbereichs in Plan, Soll und Ist kennen.

Anforderungen an die Personalabteilung, die Finanzbuchhaltung und die Software

Die Lohn- und Gehaltsabrechnungen werden zunehmend komplizierter, da verschiedene Typen von Lohnnebenkosten zu berücksichtigen sind und da Auszahlungen zu verschiedenen Zeitpunkten vorkommen, z.B. Monatslohn, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Kinderzulagen, Gratifikation, Bonus. Für jede mitarbeitende Person muss die Lohnabrechnung periodengerecht, üblicherweise monatlich, im Lohnabrechnungssystem pro Lohnart und Lohnabzugsart erstellt werden. So können die Mitarbeitenden nachvollziehen, welcher Betrag ihnen pro Abrechnungsperiode netto zusteht und auszubezahlen ist.

Das Lohnabrechnungssystem muss weiter so aufgebaut sein, dass die Sozialversicherungen, die staatlichen Kontrollorganisationen und die Rechnungsprüfer nachvollziehen können, ob alle Lohn- und Lohnabzugspositionen richtig berechnet wurden. Für die eigene Finanzbuchhaltung muss dieses System den Aufwand für Löhne und Gehälter sowie Abzüge nach Aufwandarten aufbereiten, damit sie periodengerecht verbucht und kontrolliert werden können.

Arbeitnehmende erhalten in vielen Ländern monatlich eine Lohnabrechnung. Aus dieser geht zuerst hervor, welcher vertragsgemässe Bruttolohn in der Periode verdient wurde, welche Zulagen für Überzeit- und Schichtarbeit abgerechnet und gutgeschrieben wurden. Sind arbeitsvertraglich Zuschläge für 13. Monatslöhne, Urlaubs- oder Weihnachtsgeld vereinbart, werden auch diese Positionen in der Lohnabrechnung des Auszahlungsmonats aufgeführt.

Vom sich ergebenden Lohntotal werden die von den Mitarbeitenden zu tragenden Abzüge subtrahiert, z.B. Arbeitnehmeranteile für Sozial- und Kranken- oder Unfallversicherungen, in verschiedenen Ländern die Lohnsteuern, selbst zu tragende Einkaufsanteile in Rentenversicherungen und Ähnliches. Es resultiert der auszubezahlende Nettolohn für die einzelne Person. Diese Abzüge muss das Unternehmen an die entsprechenden staatlichen Organisationen oder Versicherungen weiterreichen.

In der Kostenstellenrechnung sind jedoch nicht die Geldflüsse und Abrechnungen relevant, sondern die Verbräuche einer Berichtsperiode.

Informationsbedarf der Kostenstellenleiter

Kostenstellenleiter verantworten die in ihrem Führungsbereich entstehenden und durch sie direkt beeinflussbaren Kosten. Folglich ist die Kostenrechnung so zu gestalten, dass die Personalkosten einer Periode mit den in der Periode erbrachten Leistung vergleichbar werden.

Dazu ist in der Planung zu berechnen, wieviel eine bestimmte Person gemäss Arbeitsvertrag pro Präsenzstunde kosten soll, wenn sämtliche Lohnbestandteile und die durch den Arbeitgeber zu bezahlenden Lohnnebenkosten eingerechnet werden. Beispiel:

Personalkosten in der Kostenrechnung
Personalkosten in der Kostenrechnung

Im Beispiel wird davon ausgegangen, dass die Person inklusive 13. Monatslohn und eventuell weiterer Nebenleistungen einen Jahreslohn von 58’620.90 erhalten soll und dafür, dem Jahresarbeitskalender entsprechend, 1’700 Stunden (212.5 Arbeitstage zu 8 Stunden) präsent sein soll. Für die vom Arbeitgeber zu bezahlenden Sozialleistungen (Arbeitslosenversicherung, Altersvorsorge, ev. Krankenversicherung) wurde für die Lohnnebenkosten ein Zuschlagssatz von 16% auf die Bruttolohnsumme berechnet. Insgesamt kostet dieser Mitarbeiter das Unternehmen pro Jahr 68’000 EUR, pro Plan-Präsenzstunde also 40.— EUR. Das ist die zentrale Information für den Kostenstellenleiter: Für jede Arbeits-/Anwesenheitsstunde kostet diese Person das Unternehmen EUR 40.00.

Arbeitet diese Person im Laufe des Jahres genau die 1’700 Stunden (Zeile 7), ergeben sich laut Präsenzzeiterfassung folgende monatlichen Personalkosten (Zeile 8), welche der Kostenstellenleiter zu verantworten hat:

Personalkosten pro Monat
Personalkosten pro Monat

Im gesamten Monat Juli ist das Unternehmen wegen Betriebsferien geschlossen. Da der Mitarbeiter dadurch keine Präsenzstunden hat, werden auch keine Personalkosten für ihn belastet, obwohl er eine Lohnauszahlung erhält. Denn die Stunden wurden in den anderen Monaten geleistet (das Total Präsenzstunden in Zeile 7 beträgt 1’700 Stunden). Der Mitarbeiter erhält jeden Monat den gleichen Lohn ausbezahlt. Für den Kostenstellenleiter macht die Darstellung Sinn, weil die Personalkosten in jedem Monat den erbrachten Präsenzstunden entsprechen.

In der Lohnabrechnung und folglich in der Finanzbuchhaltung sind jedoch die Auszahlungswerte zu finden, die von den Kosten abweichen:

Auazhalungen an Mitarbeiter
Auszahlungen an Mitarbeiter

In den Lohnabrechnungen erscheint als monatlicher Bruttolohn 1/12, vgl. Zeile 1. Urlaubs- und Weihnachtsgelder gehören ebenso zu den Personalkosten, werden aber im Juni und im November ausbezahlt. Auszahlungen von Kinderzulagen werden nicht aufgeführt, weil sie dem Unternehmen von der Sozialversicherung zurückerstattet werden. Die dem Unternehmen belasteten Kosten der Sozialversicherungen sind in den 16% für Lohnnebenkosten (Zeile 4) enthalten. Sie repräsentieren die Beiträge, die das Unternehmen (nicht die Arbeitnehmenden) für Arbeitslosenversicherung, Altersvorsorge und eventuell Krankenversicherung zahlen muss (9’379.34).

Der Kostenstellenleiter ist für die Verbräuche des Berichtsmonats verantwortlich. Sie werden durch Multiplikation des Präsenzstundensatzes (Zeile 6) mit der geleisteten Präsenzzeit berechnet. Dadurch entsteht eine periodengerechte Belastung der kompletten Personalkosten pro Kostenstelle (Zeile 8). Datenquelle für die Belastung der Personalkosten an die Kostenstellen sind somit die Beträge aus der Kostenstellenplanung und die Präsenzzeiten, nicht die Lohnabrechnungen für die Mitarbeitenden. Die Verbräuche sind für die Berechnung der Ist-Personalkosten massgeblich, nicht die Totale aus der Lohnabrechnung!

Notwendige Personalkostenarten in der Kosten-/Leistungsrechnung

Weil in der Kostenrechnung die Personalkostenverbräuche einer Periode relevant sind, nicht aber die Geldabflüsse an Mitarbeitende und Versicherungen, ist es in vielen Unternehmen ausreichend, in der führungsorientierten Kosten-/Leistungsrechnung nur eine Kostenart «Personalkosten» einzurichten. Denn im Präsenzstundensatz einer Person sind alle Vergütungen enthalten, wie im Beispiel in Zeile 6 gezeigt. Kostenstellenleiter können die Konditionen für Lohnnebenkosten nicht beeinflussen, da sie durch Vorschriften geregelt sind. Deshalb können die Lohnnebenkosten, wie in Zeile 4 gezeigt, direkt in den Plan-Präsenzstundensatz eingerechnet werden. Dies erleichtert Kostenstellenleitenden die Planung und Steuerung.

Zusätzliche Personalkostenarten sind dann angezeigt, wenn

    • Schichtzulagen oder/und Zulagen für Wochenendarbeit
    • Schlechtwetterzulagen (Bauindustrie)
    • Gefahrenzulagen
    • Überzeitzulagen
    • Boni auf erzielte Umsätze oder Deckungsbeiträge

ausgerichtet werden sollen. Denn diese Zulagen werden auf Basis effektiv geleisteter Stunden oder erzielter Verkaufsergebnisse geplant und abgerechnet.